Im Cheminée darf nicht grilliert werden und es dürfen keinerlei Abfälle verbrannt werden.
Die Tische und Stühle der Schützenstube dürfen nicht im Freien verwendet werden.
Es ist nicht gestattet,
unter der Überdachung zu grillieren
oder in der Umgebung Feuer zu entfachen
Jeglicher Betrieb von Verstärkeranlagen, CD Playern, Radios usw. im Aussenbereich ist untersagt.
Nach 22.00 Uhr ist im Freien jeder Lärm untersagt. (Polizeiverordnung Dättlikon)
Dem Ruhebedürfnis der Bevölkerung ist an öffentlichen Ruhetagen durchgehend, sowie an Werktagen in der Zeit von 12.00 bis 13.00 Uhr und von 20.00 bis 07.00 Uhr besonders Rechnung zu tragen. Die Nachtruhe dauert von 22.00 bis 07.00 Uhr. Die Mittagsruhe von 12.00 bis 13.00 Uhr. Während dieser Zeit ist jeglicher die Ruhe oder den Schlaf störender Lärm verboten.
In Wirtschaften, Versammlungsräumen und Vergnügungsstätten sind Fenster und Türen ab 22.00 Uhr geschlossen zu halten, falls Drittpersonen durch Lärm belästigt werden. Wenn nötig sind die Gäste beim Verlassen des Betriebes anzuhalten, keinen übermässigen Lärm zu verursachen.
GEMEINDERAT DÄTTLIKON
Der Veranstalter/Organisator haftet für sämtliche Personen- und Sachschäden. Der Schützenverein sowie die politische Gemeinde Dättlikon lehnen jede Haftung ab.
Gültig ab 1.1.2024
Anlässe sind spätestens um 02:00 Uhr zu beenden.
Das Schützenhaus muss bis um 10.00 Uhr des Folgetages in gereinigtem Zustand übergeben werden.
Mitglieder des SV Dättlikon für Privatanlässe Fr. 40.00
Dorfvereine Dättlikon Fr. 100.00
Firmen und Privatpersonen mit Sitz/Wohnsitz in Dättlikon Fr. 150.00
Externe Firmen, Vereine und Privatpersonen Fr. 225.00
Nachreinigung Fr. 50.00/Std
Grillbenützung inkl. Gas Fr. 20.00
Brennholz (Harras) Fr. 15.00
Stromverbrauch Fr. 0.32 / KWh
In den Gebühren ist der Verbrauch von Gas Strom und Holz nicht inbegriffen. Sofern der Mieter sein Holz nicht selber beschaffen kann, besteht die Möglichkeit dasjenige des Schützenvereines zu verwenden.
Entsprechend dem und Holzverbrauch wird eine Gebühr erhoben.
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